8. Grundleistungen

Die Grundleistungen im Einzelnen:

  • Gestaltung eines altersgemäßen und entwicklungsfördernden Wohn- und Lebensumfeldes
  • Förderung der Entwicklung durch Verbindung von Alltagsleben mit gezielten pädagogischen Hilfen
  • Begleitung der jungen Menschen bei der Bewältigung der familiären Problematik, die zur Aufnahme geführt hat
  • Hilfestellung bei der Körperpflege, Gesundheitsvorsorge und medizinischen Betreuung
  • Wahrnehmung der Aufsichtspflicht entsprechend des Alters und der Entwicklung
  • Betreuung über Tag und Nacht durch pädagogische Mitarbeiter
  • Strukturierung und Organisation des Tagesablaufs
  • Integrationshilfen in den Lebensraum: Kindergarten, Schule, Ausbildung, Arbeitsstätte, Vereine, Freundschaften etc.
  • Angebote und Auseinandersetzung mit Sinn-, Wert- und Glaubensfragen
  • Vorbereitung und Durchführung gemeinschaftlicher Feste und Feiern sowie individueller Feste
  • Anleitung und Hinführung zu individueller Freizeitgestaltung
  • Einübung alters- und entwicklungsgemäßer lebenspraktischer Fertigkeiten
  • Förderung des Sozialverhaltens
  • Anschaffung und Pflege von Wäsche und Kleidung unter Einbeziehung der jungen Menschen
  • Regelmäßige Reinigung und Pflege des Zimmers, der Gemeinschaftsräume und des persönlichen Eigentums unter Einbeziehung der jungen Menschen
  • Gezielte und altersgemäße Unterstützung im Umgang mit Geld und mit den persönlichen Barbeträgen (Taschengeld, Bekleidungsgeld, Hygienegeld)
  • Einbeziehung der jungen Menschen in Haushaltsführung, Einkauf etc.
  • Vermittlung von und Teilhabe an Kultur, Bildung im altersgemäßen Rahmen, z. B. Übermittlung von Sitten, Gebräuchen, Traditionen sowie Informationen und Auseinandersetzung über Allgemeinbildung, Gesellschaft und Politik
  • Medienerziehung
  • Vorbereitung und Durchführung von gemeinsamen Freizeitangeboten und Ferienfahrten

8.1. Gruppenbezogene Leistungen

8.1.1. Aufnahmeverfahren

Sie erfolgt durch das zuständige Jugendamt oder nach Rücksprache mit dem Jugendamt durch die Eltern oder Mitarbeiter einer Fachklinik. Das Aufnahmeverfahren wird dann durch das fallzuständige Jugendamt eingeleitet. Dies übermittelt nach Klärung der Platzkapazität vorab möglichst vollständig die vorliegenden Berichte über:

  • Vorgeschichte und aktuelle (Familien-) Situation
  • aktuelle Unterbringungssituation
  • anzunehmende Schwierigkeiten und Problemlagen
  • medikamentöse Versorgung
  • Schul- und Ausbildungssituation

Im Falle eines konkreten Aufnahmewunsches bieten wir ein Vorstellungsgespräch an. Hieran sollen nach Möglichkeit der junge Mensch, die Eltern/Erziehungsberechtigten, die ASD-Mitarbeiter (nach Absprache auch weitere Beteiligte) teilnehmen. Ein Vertrauen aufbauende Gestaltung des Erstkontaktes ist vor allem für die Eltern und den jungen Menschen äußerst wichtig. Der Einzug in eine Einrichtung beinhaltet stets einen emotionalen Prozess von Trennung, Loslassen oder Verlust, selbst dann, wenn die zuvor aufgetretenen Schwierigkeiten der Anlass für diese Entscheidung waren. Insofern kommt auch der Besichtigung des Kinderheimes als möglichem künftigem Lebensraum eine besondere Bedeutung zu. Die endgültige Entscheidung bzgl. einer Aufnahme können die Beteiligten entweder sofort oder nach einer bestimmten Bedenkzeit treffen.

Die vorläufige Anamnese auf der Grundlage der persönlichen Wahrnehmung und der Berichtslage durch die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung und der Leitung führen zu einer Entscheidung der Einrichtung über eine mögliche Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen. Diese wird dem Jugendamt unverzüglich mitgeteilt.

Die Auftragsklärung sollte vor stationärer Aufnahme des Kindes/des Jugendlichen erfolgen. Eine detaillierte und einvernehmliche Verständigung über den Inhalt und den genauen Umfang des Bedarfes zwischen den Beteiligten der Hilfeplanung schafft eine klare Ausgangsbasis. Die konkreten Praxisziele der Maßnahme und deren vorläufige Dauer werden gemeinsam und zielorientiert festgelegt. Dabei findet eine Orientierung an vorhandenen Stärken und Ressourcen der Kinder oder Jugendlichen und des Herkunftssystems statt. Es sind auch die Grenzen der Betreuung zu benennen.

Bei unklarer Ausgangslage kann die Einrichtung den Auftrag der Klärung des zukünftigen individuellen Hilfebedarfes eines Kindes oder Jugendlichen übernehmen. Dazu wird eine Eingangsdiagnostik durchgeführt und entsprechende Stellungnahmen erarbeitet. Diese wird von der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxis ausgeführt.

Kostenzusage: Nachdem alle Beteiligten einer Aufnahme zugestimmt haben, stellt das zuständige Jugendamt der Einrichtung eine schriftliche Kostenzusage zu. Diese ist seitens der Einrichtung Voraussetzung für eine Aufnahme. In der Praxis (z.B. bei raschen Kriseninterventionen) überschneiden sich die beiden Termine häufig, so dass eine vorläufige Zusage der Kostenübernahme die Aufnahme hinreichend rechtfertigt.

Aufnahmegespräch: Im Rahmen dieses Termins, bei dem die oben aufgezählten Beteiligten wiederum teilnehmen können, füllen die Erziehungsberechtigten die notwendigen Formulare aus. Erste gemeinsame Ziele werden gemeinsam festgelegt, ebenso wie die Möglichkeit bzw. der Rhythmus einer Beurlaubung ins häusliche Umfeld. Ein Termin für ein erstes Hilfeplangespräch kann zur Aufnahme bereits vereinbart werden.

8.1.2. Hilfeplanung und Erziehungsplanung

Hilfeplanung

Die Verpflichtung zur Hilfeplanung ist in § 36 Abs. 2 SGB VIII formuliert. Die Einrichtung erstellt einen Bericht über die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen im Berichtszeitraum (regelhaft alle sechs Monate), bzw. kurzfristig zu expliziten Fragestellungen und aktuellen Anlässen.

Dabei werden die bisherige Entwicklung und der besondere Bedarf des Kindes oder Jugendlichen aus Sicht der Einrichtung beschrieben, mögliche pädagogische Handlungsansätze dargestellt und zielorientiert konkrete „Praxisziele“ benannt. Zu speziellen Fragestellungen (wie Schule, Therapie) werden die bestehenden Aussagen herangezogen oder eine zusätzliche Diagnostik herbeigeführt. Die geäußerten Bedürfnisse, Wünsche und Beschwerden der Kinder und Jugendlichen werden benannt. Liegen diese in Schriftform vor, so werden diese als Anhang dem Bericht beigefügt.

Zum Hilfeplangespräch werden in Koordination durch das zuständige Jugendamt alle Beteiligten eingeladen; das betreffende Kind oder der Jugendliche wird nach Möglichkeit einbezogen. Zu bestimmten Fragestellungen (z.B. Schule) werden die weiteren Beteiligten (z.B. Klassen- oder FachlehrerInnen) einbezogen. In Zusammenarbeit mit den fallzuständigen Trägern der Jugendhilfe und den Eltern oder Personensorgeberechtigten sollen Hilfeplanziele operationalisiert und konkretisiert werden, um so die zu erreichenden Effekte bestimmen zu können.

Erziehungsplanung

Umgesetzt wird der Hilfeplan in der Planung mit Rücksprache des jungen Menschen, der Eltern und des gesamten Teams in den Fallkonferenzen und/oder wöchentlichen zweistündigen Teamsitzungen und führt zu einer lebensfähigen Erziehungsplanung. Die Grundlage für die Erziehungsplanung sind die im Hilfeplangespräch vereinbarten Ziele. Die Erziehungsplanung ist ein partnerschaftlicher, wertschätzender, dynamischer Prozess. Ziele werden konkret umgesetzt und überprüft und unterliegen der Verantwortung der Fachkräfte. Zur Umsetzung der im Hilfeplan vereinbarten Ziele werden die konkreten Handlungsschritte gemeinsam mit den jungen Menschen entwickelt und reflektiert.

An allen Phasen der Hilfeplanung ist der junge Mensch nicht nur beteiligt, sondern letztlich auch der Entscheider über die Inhalte, die Akzeptanz und die Notwendigkeit der Hilfe. Er kann zu jedem Zeitpunkt Bedenken äußern und die Hilfe ggf. beenden und andere Wege einschlagen.

8.1.3. Alltagsgestaltung

In den Schul- bzw. Ausbildungszeiten stehen die Kinder und Jugendlichen zu unterschiedlichen Uhrzeiten auf, sodass sie ihren Alltag in Ruhe beginnen können und rechtzeitig die Einrichtung verlassen. In dieser Zeit beginnt der Tag mit Wecken, Waschen, Anziehen, Frühstück und Abfahrtvorbereitung, bei welchen die Jüngeren unterstützt, die Älteren im Zuge immer größerer Eigenverantwortung nur noch begleitet werden.

Nach der Rückkehr aus der Schule sollen die Kinder und Jugendlichen, soweit sie in der Schule nicht gegessen haben, eine warme Mahlzeit zu sich nehmen und nach einer Erholungsphase ihre schulischen und häuslichen Aufgaben vollbringen und Freizeitgestaltung erüben. Auch hierbei erhalten sie die altersentsprechenden und persönlich notwendigen Unterstützungen.

Nach dem gemeinsamen Abendbrot ist Raum für individuelle Freizeitgestaltung und / oder Bewältigung der restlichen Aufgaben.

Exemplarischer Tagesablauf in der Schulzeit:

Uhrzeit Tätigkeit
Ab 05:30-06:30 Aufstehen, Waschen und Anziehen
Ab 06:00-07:30 Frühstück
Ab 06:35-07:45 Kinder und Jugendliche Fahren zur Schule (Taxi, Öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad)
Ab 12:00 Kinder und Jugendliche kommen von der Schule
Ab 12:30-13:00 Erste Hausaufgabenzeit
13:00/13:30 Mittagessen
14:00-15:30 Hausämter/2 Hausaufgabenzeit/Tierpflege
16:00-18:00 (Heil-)Pädagogische Angebote/Gruppenrunden/Vereine/Freizeit
18:30 Abendessen
19:30-20:30 restliche häusliche Aufgaben/ Gemeinsame Zahnputzrunde/ Tagesreflexion/Freizeit
Ab 19:30 Nachtruhe (gestuft nach Alter)
Ab 20:30 Einzelgespräche nach Bedarf/Freizeit/ kleinere Spielrunden
Bis 22:00 Altersgestaffelt gehen alle zu Bett
Ab 23:00 Nachtruhe für alle

 

Am Wochenende und in den Ferien verschieben sich die Zeiten nach hinten. Samstags ausschlafen, verschiedene Freizeitaktivitäten, 1 Stunde Haus- und Hofarbeiten, Tierpflege, Fernsehen abends oder Kultur allgemein. Sonntags vormittags individuell gestaltbar (ausschlafen, Angebot zur Kirche zu gehen), gemeinsames Mittagessen, freie Zeit, Tierpflege, gemeinsames Abendessen, Fernsehen, Medien. Am Sonntag wieder: Altersgestaffelt gehen alle zu Bett bis 22.00 Uhr, ab 23.00 komplette Nachtruhe.

An jedem 2. Wochenende und in einem Teil der Ferien besteht, nach Absprache mit allen Beteiligten, die Möglichkeit zu Kontakten mit dem Herkunftssystem. Ansonsten dienen diese Zeiten einerseits dem gemeinschaftlichen Erleben und Tun innerhalb der Gruppen, durch Unternehmungen (siehe Feriengestaltung), wie auch den persönlichen Notwendigkeiten und Bedürfnissen.

8.1.4 Förderung der Persönlichkeitsentwicklung

Die Stärkung und Fortführung im Erlernen von Kulturtechniken und lebenspraktischen Fähigkeiten wird vorrangig im Gruppengeschehen und im schulischen Zusammenhang durch Einbeziehen und Aufgaben vollzogen und vermittelt. Die Stärkung der Persönlichkeit sowie der Beziehungsfähigkeit durch Wahrnehmung und Wertschätzung des Gegenübers dient der Entwicklung der Sozialkompetenzen, dem Gemeinschaftssinn und der Konfliktfähigkeit. Die Einrichtung und ihr Umfeld soll als eigener Lebensraum auf Zeit begriffen und gestaltet werden. Der eigene Lebensstil soll gefunden und gestärkt werden.

Ziele dabei sind insbesondere:

Sozialkompetenzen

  • Aufbau eines gleichaltrigen Freundeskreises
  • Interesse an Sozialkontakten
  • Rücksichtnahme
  • Humorfähigkeit zu entwickeln
  • Integration in die Dorf- und Schulgemeinschaft
  • Selbständigkeit im Alltag
  • Starkes und stärkendes Beziehungsangebot
  • Ressourcenorientierte und werteorientierte Erziehung
  • Klare Strukturen
  • Entwicklung und Verfolgung eigener Hobbys
  • Sozialverträgliche, konstruktive Durchsetzungsfähigkeit
  • Rollenverständnis erlernen
  • Erlebnisse schaffen
  • Stärkung von Frustrationstoleranz
  • Selbstsicherheit

Kulturtechniken

  • Da Kinder und Jugendliche auch Zeitgenossen sind, erfahren sie aus Tageszeitung und Fernsehen die neuesten Nachrichten, um sich eine Meinung bilden zu können.
  • Kochen und Backen
  • Fertigkeiten im bildnerisch gestaltenden Bereich
  • Internetzugang
  • Fertigkeiten im musikalischen Bereich
  • Andere Länder und Kulturen kennen lernen
  • Ausflüge in Museen, Theater, Musicals/Oper/Musikveranstaltungen

Motorische Fähigkeiten

  • Beitritt in Sportvereine
  • Therapeutische individuelle Angebote
  • Musik/Instrumente (auch Musikschule)
  • Reiten
  • Grobmotorische und feinmotorische Förderung im Alltag integriert
  • Zahlreiche Outdooraktivitäten
  • Regelmäßiges schwimmen gehen

Lebenspraktische Fähigkeiten

  • Erweiterung von lebenspraktischen Fähigkeiten wie z.B. Umgang mit Geld, Zimmerordnung, Körperhygiene
  • Förderung der Handlungskompetenzen und Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen durch eine aktive Teilnahme an hauswirtschaftlichen und handwerklichen Tätigkeiten
  • Koch- und Backangebote
  • Fertigkeiten im sportlichen Bereich
  • Fertigkeiten im Bereich Werken und Basteln
  • Gemeinsam Bekleidung einkaufen unter Berücksichtigung und Geschmack des Kindes/Jugendlichen
  • Gartengestaltung, Nutzgarten und Obstbäume
  • Tierhaltung
  • Individuelle Freizeitgestaltung
  • Sport treiben in Gemeinschaft

Sonstiges

Wichtig ist es uns auch einen Urlaub in den Sommerferien oder Herbstferien im Jahr gemeinsam zu erleben. In der Regel sind wir dann 7-10 Tage (je nach Angebot und Saison) unterwegs. Die Betreuung wird in dieser Zeit durch vier Fachkräfte sichergestellt, die den Urlaub begleiten und mitgestalten. Auch ein monatliches Essen mit allen Kindern und Jugendlichen in einem von ihnen oder uns ausgewählten Restaurant gehört mit dazu.

  • Gemeinsame Planung und Erleben von Freizeitaktivitäten und Ausflügen
  • Gemeinsame Planung der Ferien
  • Durchführung vom gemeinsamen Urlaub, Ferienmaßnahmen, externen Ferienfreizeiten
  • Teilnahme an Kursen auf dem Land und auch im Stadtgebiet

8.1.5 Gesundheitliche Vorsorge / medizinische Betreuung

Für einen großen Teil der Kinder und Jugendlichen liegen bei Aufnahme eine oder mehrere Diagnosen vor, die je nach Vorintervention von verschiedenen Fachleuten (Psychiater, Ärzte, Psychologen, Therapeuten) gestellt wurden. Sind diese Eingangsdiagnosen nicht eindeutig

einzuordnen oder nicht ausreichend differenziert, können wir über die sozialpsychiatrische Praxis Berrisch (Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie) oder das Sozialpädiatrisches Zentrum des Allgemeinen Krankenhauses Celle eine gründliche medizinische ergänzende Eingangsdiagnose durchgeführt werden. Bei der Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen, kooperieren wir mit der Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJP) im AMEOS Klinikum Hildesheim sowie mit niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern und -psychotherapeuten in Celle und Landkreis Celle.

Im Rahmen der Vorsorge, führen wir 2-mal im Jahr regelmäßige ärztliche Kontrollen beim Zahnarzt und Hausarzt/Kinderarzt durch. Gesundheitserziehung und Vermittlung von allgemeinen Hygienestandards haben wir in unserem täglichen Tagesablauf mit integriert.

Die gesundheitliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen wird im Rahmen der Grundversorgung durch Kinderärzte in Celle, verschiedene andere Fachärzte in der näheren Umgebung (Hohne, Lachendorf, Landkreis Celle, Stadt Celle und Stadt Gifhorn) in sowie den Krankenhäusern in Celle und Gifhorn gewährleistet.

Versorgung

Wir achten darauf, dass in unserem Haus täglich selbst gekocht wird. Dabei wird auf eine vielfältige, ausgewogene Ernährung besonders geachtet und überwiegend nur frische Lebensmittel verwendet. Umgesetzt wird das durch die Hauswirtschaftskraft.

Am Wochenende bieten wir den Kindern und Jugendlichen an, mit ihm zusammen zu kochen und versuchen, ihnen die Grundlagen des Kochens zu vermitteln.

Das Haus ist mit W-LAN und Internet ausgerüstet und im PC-Zimmer können die Kinder/Jugendlichen passwortgeschützt auf jugendfreien Seiten surfen. Jedes Jugendzimmer verfügt über ein eigenen Lan und TV-Anschluss.

Unsere Einrichtung ist am öffentlichen Netz angeschlossen. Wasser, Abwasser, Abfall, Strom, Telefon/Internet und Gas beziehen wir darüber. Unsere Heizungsanlage wird über Fernwärme vor Ort betrieben.

8.1.6 Bildung, Schule, Ausbildung / Art und Umfang der Unterstützung

Schule ist nicht nur ein wesentlicher Lernort, sondern sie bestimmt und prägt das Verhalten und das Leben der Kinder und Jugendlichen wesentlich mit. Dabei kommt der jeweiligen Schule mit ihren Lehrenden die gleiche Bedeutung zu wie der jeweiligen Klassengemeinschaft und Peergruppe. Insbesondere der Umgang mit Erfolgen und Misserfolgen, mit den eigenen Ängsten und Zweifeln und der Umgang mit Konflikten mit Lehrenden und Mitschülern wirkt sich unmittelbar auf das (seelische) Wohlbefinden und auf das alltägliche Verhalten aus. Deshalb gehört für uns die Begleitung, Unterstützung und Förderung der Kinder und Jugendlichen in ihrer schulischen Entwicklung zu den zentralen Aufgaben auch unserer pädagogischen Arbeit. Dazu gehören:

  • Hilfe bei Auswahl der geeigneten Schulform
  • Vorstellen des Kindes beim Schulleiter
  • Intensive und regelmäßige Kontakte zum Klassenlehrer
  • tägliche Rückmeldungen z.B. über das Hausaufgaben- oder Pendelheft
  • Verhaltens- und Schulprobleme werden zeitnah individuell bzw. gemeinsam bearbeitet
  • Gestaltung des Tagesablaufes, dass Ruhephasen für die Erledigung von Hausaufgaben bzw. zur Vorbereitung auf den Unterricht zur Verfügung stehen
  • Misserfolgserlebnisse beim Lernen werden mit dem Betreuer aufgearbeitet
  • Fokussierung auf Stärken, Kompetenzen und Erfolge, statt auf Defizite und Misserfolge.
  • Individuelle schulische Förderung
  • Regelmäßige Teilnahme an Elternsprechtagen und Elternabenden
  • Intensive Hausaufgabenbetreuung mit der Hinführung zum selbständigen Lernen
  • Bei Bedarf Hospitation in der Schule
  • Verhaltenstraining in der Schule durch Erstellen von Verhaltensverträgen (verhaltensmodifizierenden Maßnahmen)
  • Organisation von externer Förderung bei Kostenübernahme durch den Kostenträger
  • Unterstützung bei der Ausbildung
  • Berufsfindung gemäß der Neigung und Begabung des Jugendlichen
  • Kontakt zur Berufsschule und Ausbildungsstätte
  • Vermittlung bei evtl. auftretenden Problemen
  • Versorgung mit notwendigen Schulmaterial
  • Teilnahme an Ausflügen und ggf. Klassenfahrten (Bei Bedarf begleiten wir die Ausflüge)

Der Umfang der schulischen Betreuung (z.B. Hausaufgabenhilfe) als Grundleistung soll in der Schulzeit regelhaft eine Stunde täglich nicht überschreiten. Darüber hinaus gehende schulische Intensivbetreuung oder externe Förderung kann als individuelle Sonderleistung im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart werden. Bei Schulbegleitung liegt eine individuelle Sonderleistung vor.

Die schulische und berufliche Integration ist Bestandteil der Verselbständigungsphase. Im Landkreis stehen den jungen Erwachsenen dafür alle Schul- und Ausbildungsformen zur Verfügung. Der Schulbesuch ist durch den öffentlichen Nahverkehr sichergestellt und kann mit überschaubaren Fahrtzeiten ermöglicht werden. Dies gilt auch für Ausbildungen und auch Maßnahmen der Agentur für Arbeit (z.B. Berufsausbildungsbeihilfe) im Landkreis Celle.

Ausbildungen werden mit Betrieben oder Ausbildungsträgern der Umgebung vereinbart. Ausbildungen oder BVB-Maßnahmen, die im Rahmen einer Förderung durch die Agentur für Arbeit erfolgen, werden in Celle angeboten.

8.1.7 Art und Umfang der Familienarbeit

Während des Zusammenlebens im Haus Nimmerland bleibt die Herkunftsfamilie bedeutsam. Auch wenn eine Reintegration zunächst nicht geplant oder auf Dauer nicht möglich sein wird, richtet sich die Eltern- und Familienarbeit auf eine Verbesserung des Kontaktes und der Beziehung zwischen dem Kind und seiner Familie. Auch nach dem Wechsel des Lebensraumes der Kinder und Jugendlichen bleiben die leiblichen Eltern Teil ihres Lebens. Eltern-Kind-Beziehungen haben eine herausragende Bedeutung für die zukünftige Entwicklung und Lebensgestaltung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen.

Entsprechend gestaltet sich der Kontakt des Kindes oder Jugendlichen zur eigenen Familie individuell unterschiedlich. Wenn auch nicht der Regelfall, so kann eine Rückkehr zu den Eltern im Einzelfall angebracht sein und wird dementsprechend unterstützt. Die Arbeit mit den Eltern und Angehörigen ist ein fester Bestandteil des Konzeptes unseres Hauses. In Fällen, in denen die Kontakte zu den Eltern oder der Familie nicht mehr möglich sind, wird eine Bearbeitung dieser Realität gemeinsam mit der Fachberatung möglich gemacht.

Die Fachkräfte auf der Wohngruppe sollen die leiblichen Eltern nicht ersetzen, sie haben aber ebenso wie diese eine normative und sozial-emotionale Funktion. Unsere Familien- und Elternarbeit ist kindzentriert. Ziel ist es, die Eltern in die Lage zu versetzen, eine Hilfemaßnahme mitzutragen, Loyalitätskonflikte abzumildern und gegebenenfalls mit den Kindern und Jugendlichen die Rückkehr in die Familie zu fördern, bzw. vorzubereiten.

Die Besuche können phasenweise in oder im Umfeld der Einrichtung stattfinden. Eltern-Kind-Kontakte sollen regelhaft alle zwei Wochen an den Wochenenden (Besuchswochenenden) und in den Schulferien nach Absprache stattfinden.

Da auch in der Einrichtung in den Schulferien Aktivitäten mit den Kindern und Jugendlichen stattfindet, sind die Besuchstermine gemeinsam zu erarbeiten.

Die Eltern und Familien der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen sind für uns immer beides: Hilfeempfänger und Helfer. Sie haben einen Anspruch auf „Hilfe zur Erziehung“, den sie bei uns einlösen und damit ein Recht darauf, eine möglichst hilfreiche Unterstützung bei der Lösung ihrer familiären Probleme und Sorgen zu bekommen. Auf der anderen Seite läuft ohne den Einbezug der Eltern und Bezugspersonen und ihre verantwortliche Mitwirkung an der pädagogischen Arbeit mit ihren Kindern jeder Erziehungs- und Förderplan ins Leere. Übergeordnetes Ziel der Familien- und Elternarbeit ist für uns der Versuch, die grundlegenden gegenseitigen Beziehungsnotwendigkeiten und Beziehungsmöglichkeiten für Kind und Eltern zu klären und ohne Schuldzuweisung nach einer tragfähigen Entwicklungs- und Lebensperspektive zu suchen, die von der Familie, dem Kind oder Jugendlichen und den Helfern akzeptiert werden kann. Auf dem Weg zu diesem Ziel sind uns folgende Leitlinien für eine vertrauensbildende und effektive (Zusammen)-Arbeit mit den Familien hilfreich:

  • Unsere Informationspflicht gegenüber den Eltern wahrnehmen. Eltern haben ein Recht auf Information und auf Einblick in all das, was mit ihrem Kind bei uns geschieht. Transparenz schafft Vertrauen.
  • Sich der aktuellen Lebenssituation der Familie stellen und versuchen, diese mit ihren Augen zu sehen. Das heißt, die Sorgen und Probleme, so wie sie die Familie definiert, ernst nehmen.
  • Die Kräfte der Familie aktivieren und Möglichkeiten schaffen diese auszuprobieren und einzubringen. Damit die Eltern die Gewissheit haben, selbst etwas tun zu können.

Unsere Arbeit und Umfang umfasst im Wesentlichen:

  • Das Begleiten der Kinder/Jugendlichen zu den Eltern
  • Wöchentliche Elterngespräche
  • Kontinuierliche Familienkontakte
  • Regelmäßige Telefonate zum Informationsaustausch
  • Besuchskontakte in der Einrichtung
  • Vorbereitung der Besuche unter Einbeziehung der Familie
  • Reflexion der Besuchskontakte, um die Erziehungskompetenz zu stärken
  • Anbieten von Alternativen zum Erziehungsverhalten
  • Krisenintervention bei den Eltern. (Eine Krisenintervention ist in der Regel eine Kurzzeitbegleitung in einem übersichtlichen Zeitraum von 1-2 Stunden vor Ort). Sollte z.B. in der Zeit, wo die Kinder bzw. Jugendlichen bei ihren Eltern sind (Wochenende oder z.B. Urlaub im Elternhaus) eine Krisensituation anbahnen oder entstanden sein, versuchen wir, wenn möglich, dieses noch direkt im elterlichen Haushalt deeskalierend zu bearbeiten. Ist dieses nicht möglich arbeiten wir dieses zeitnah bei uns in der Einrichtung auf.
  • Angebot der Mediation bei innerfamiliären Konflikten durch unseren Mediator
  • Gespräche auf der Grundlage eines systemischen Ansatzes zum Abklopfen der Rückführungsmöglichkeiten
  • Hilfe bei der Durchführung von besonderen Wünschen der Eltern bei Besuchen
  • Vorstrukturierung von Besuchen der Kinder/Jugendlichen im elterlichen Haushalt durch intensive Gespräche
  • Nachbesprechung der Besuche (falls notwendig und/ oder vereinbart in Zusammenarbeit mit dem zuständigen JA-Mitarbeiter)
  • Stabilisierung und Aktivierung familiärer Ressourcen durch lösungsorientierte Gesprächsführung
  • Einbeziehung der Herkunftsfamilie entsprechend ihrer Ressourcen bei Entscheidungen, die den jungen Menschen betreffen
  • Teilnahme der Eltern an schulischen, sportlichen, kulturellen und religiösen Veranstaltungen ihrer Kinder

Die Arbeit wird ergänzt durch das Angebot, einmal alle sechs Wochen mit den Eltern ein Gespräch zu führen. Ziel der Gespräche ist es, gemeinsam lösungsorientierte Ansätze für die Zusammenarbeit und Förderung der Kinder und Jugendlichen zu erarbeiten. Diese Eltern- oder auch Familiengespräche können sowohl bei uns in der Einrichtung als auch im Elternhaus geführt werden. In der Regel übernehmen dies die Bezugsbetreuer der Kinder bzw. der Jugendlichen.

Der Umfang der Elternarbeit als Grundleistung soll regelhaft drei Stunden pro Platz im Monat nicht überschreiten. Darüber hinaus gehende Elternarbeit kann als individuelle Sonderleistung vereinbart werden.

8.1.8 Beteiligung der jungen Menschen am gemeinsamen Leben (Partizipation)

Unsere Einrichtung ist dem allgemeinen Schutzauftrag nach § 8a zum Wohl der Kinder und Jugendlichen vor Gefahren verpflichtet. Aus Verantwortung für die genannte Zielgruppe in ihrer Betreuung hat sie eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem örtlich zuständigen Jugendhilfeträger geschlossen.

Beteiligungs- und Beschwerdemanagement

Ohne auf eine theoretische Erörterung des Themas und seiner Bedeutsamkeit näher einzugehen, sind nachfolgend die Instrumente aufgeführt, die in unserer Einrichtung auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes die Beschwerdemöglichkeit in persönlichen Angelegenheiten sicherstellen. Alle Instrumente werden im Rahmen des Qualitätsmanagements regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und dementsprechend weiterentwickelt.

In der Praxis heißt das: wir beteiligen die Kinder und Jugendlichen an dem pädagogischen Prozess:

1. Beteiligung an Hilfeplanung (HP) und Lebensgestaltung

  • Rechtzeitige Information aller am HPG Beteiligten und Vorbereitung des Hilfeplangespräches mit dem jungen Menschen
  • Information und Mitsprache bei der Auswahl der am HP-Gespräch teilnehmenden Personen
  • Bewertung der zurückliegenden Zeit aus eigener Sicht
  • Formulierung eigener Gedanken, Wünsche und Ziele, die in die HP mit einfließen
  • Mitteilung und Erläuterung der Gesprächsergebnisse mit Aushändigung bzw. Einsichtnahme in das HP-Protokoll (altersabhängig)
  • Regelmäßige Reflexion (im Einzelkontakt und in der Hausreflexion) und Begleitung bei der Umsetzung der zielführenden Schritte
  • Unabhängig von der Hilfeplanung können die jungen Menschen jederzeit ihre Vorstellungen zur individuellen Lebensgestaltung einbringen

2. Beteiligung im Alltag

  • Jedem Kind und Jugendlichen werden die aktuellen Hausregeln erklärt, die gemeinsam erarbeitet wurden und ständig aktualisiert werden; diese sind zudem jederzeit in einem Aushang einsehbar
  • Bei Feststellung eines Änderungsbedarfs seitens der Kinder und Jugendlichen oder der Mitarbeiter erarbeiten im Auftrag der Einrichtungsleitung Erwachsene und Bewohner gemeinsam Änderungs- oder Neuvorschläge. Die Einrichtungsleitung berät darüber ab-schließend im Team und setzt sie dann in Kraft.
  • Die Kinder und Jugendlichen von Haus Nimmerland wählen eine/n Sprecher/in; gemäß ihrem Alter und ihrer Möglichkeiten kümmert er/sie sich um die Themen und Anliegen der Gruppe und vertritt deren Interessen und Wünsche gegenüber den Betreuern.
  • Dinge des Alltags sowie (Fehl-)Verhalten von Kindern/Jugendlichen und Betreuern wer-den in der Gruppenstunde gemeinsam reflektiert, besprochen und hinterfragt.
  • Festlegungen gelten so lange, bis gemeinsam eine neue Entscheidung/Festlegung getroffen wurde;
  • Mitwirkung und Mitbestimmung bei: Freizeitgestaltung während der freien Zeit und am Wochenende, Speiseplanung und -zubereitung, Zimmergestaltung;

3. Rechte, Pflichten und Beschwerdemöglichkeiten

Kinder und Jugendliche können für sich Rechte beanspruchen. Dazu gehören das Recht:

  • auf Kontakt zur Familie, (außer wenn das Jugendamt diese aufgrund einer Kindeswohl-gefährdung einschränkt)
  • auf Kontakt zum zuständigen Jugendamt (ASD) und/oder Vormund auch über die Hilfeplangespräche hinaus,
  • auf Versorgung,
  • auf entwicklungsgemäße Beteiligung,
  • auf eigene Meinung,
  • auf Gesundheitsvorsorge,
  • auf Bildung,
  • auf Privatsphäre,
  • auf Wertschätzung und bedingungslose Annahme,
  • auf eine gewaltfreie Erziehung und
  • nicht zuletzt das Recht auf Freiheit

Da die Freiheit des einen dort endet, wo sie die Freiheit des anderen beeinträchtigt und verletzt, schließt dies den Respekt voreinander, die gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz und einen gewaltfreien Umgang miteinander ausdrücklich mit ein. Das wiederum ist nur möglich, wenn für alle verbindliche „Spielregeln“ gelten, die neben den individuellen Rechten auch die jeweiligen Pflichten beinhalten.

Um Missständen jeglicher Art vorzubeugen, können die Kinder und Jugendlichen verschiedene Beschwerdewege bzw. -instanzen nutzen.

1. Die offene Beschwerde

Primäre Ansprechpartner für Beschwerden ist der Bezugserzieher. Ergibt sich hier keine Lösung, dann kann sich der junge Mensch an die Einrichtungsleitung oder auch an einen Hausinternen Ombudsmann wenden. In dieser Person haben die Kinder und Jugendlichen eine Vertrauenserzieherin gewählt, die neben der Leitung eine Möglichkeit, um mündlich oder schriftlich eine Beschwerde abzugeben, die z.B. das Verhalten von Fachkräften, von Kindern und Jugendlichen oder das Leben in der Einrichtung betreffen.

Zudem können die Kinder und Jugendlichen sich an das zuständige Jugendamt, das Landesjugendamt oder an eine Ombudsstelle (z.B.: BerNi e.V. Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen e. V.) wenden.

Die Kontaktdaten hängen öffentlich am Kummerkasten im Haus auf und sind jederzeit zugänglich.

2. Die anonyme Beschwerde

Eine anonyme Beschwerdemöglichkeit ist der sog. „Kummerkasten“ der in unserem Haus für jeden zugänglich ist und in welchem namentlich oder anonym Beschwerden, Kritik, Anregungen etc. geäußert werden können. Dieser wird regelmäßig bei Dienstantritt von einem diensthabenden Betreuer auf einen Inhalt kontrolliert, welcher spätestens zur nächsten Gruppenstunde thematisiert wird.

Sofern kein dringender Handlungsbedarf besteht, sollen Beschwerden, die gegenüber der Hausleitung geäußert werden, im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Teamberatung erörtert und deren Ergebnis unmittelbar an die betreffenden Kinder und Jugendlichen zurückgemeldet werden.

Die Kinder und Jugendliche werden vor oder bei der Aufnahme der Maßnahme über ihre Rechte und wie sie diese wahrnehmen können informiert.

Ihnen werden der Ablauf sowie die Wege beim Einbringen von Wünschen und Beschwerden, Ansprechpartner und Informationsmöglichkeiten entwicklungsgemäß aufgezeigt. Dieses gilt für mündliche und schriftliche Formen sowie intern als auch extern.

Alle 8 Wochen wird in regelmäßigen Abständen einen Gruppensprecher/in von den Kindern und Jugendlichen gewählt. Der hat die Aufgabe, die Anliegen der Gruppe gegenüber den pädagogischen Mitarbeiterinnen zu vertreten. Unterstützung kann der Gruppensprecher durch den Ombudsmann bekommen

Es findet jede zweite Woche eine „Familienkonferenz“ statt, an der alle Kinder und Jugendlichen teilnehmen. Dort wird dann die zurückliegenden beiden Wochen reflektiert und die nächsten Wochen besprochen. Außerdem können dort alle möglichen Themen, Probleme und Wünsche angesprochen werden. Wenn es geht, werden dann dort direkt z.B. die Probleme gelöst, Wünsche erfüllt oder Themen diskutiert. Was nicht auf dieser Familienkonferenz gelöst oder zu Ende bearbeitet werden konnte, wird dann schriftlich festgehalten und zeitnah gelöst. Und das Ergebnis wird dann auf der nächsten Familienkonferenz bekannt gegeben. Es wird dort auch der Essensplan für die kommende Woche besprochen und Wünsche diesbezüglich berücksichtigt.

Die Familienkonferenz wird gemeinsam mit dem Gruppensprecher und der Leitung geleitet.

Auftretende Grenzen der Umsetzungsmöglichkeiten können in den Strukturen der Einrichtung, den Mitarbeitern sowie den individuellen und entwicklungsbedingten Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen begründet sein. Sollte eine interne reflektierende Erörterung nicht zu Verbesserungen führen, so wird externe Hilfe hinzugezogen.

Neue Mitarbeiter werden in Konzept von Beginn an mit einbezogen.

Entscheidungen und Beschlüsse werden ebenso wie Vorkommnisse protokolliert bzw. dokumentiert und fortgeschrieben. In nicht alltäglichen Fragen werden die Personensorgeberechtigten und zuständigen Sachbearbeiter mit einbezogen

Neue Fachkräfte werden auf die Umsetzung der Partizipation aufmerksam gemacht.

Jeder Mensch soll als glaubwürdige Persönlichkeit wahrgenommen werden können. Eine verbindliche, vertrauensvolle und dynamische Beziehungsarbeit ist die Basis aller sozialen Entwicklungen und damit unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit jedes einzelnen Mitarbeiters. Jede Fachkraft ist für die Kinder und Jugendlichen im besonderen Maße verantwortlich und nimmt mit ihnen oder für sie grundsätzlich die wichtigen Termine wahr: Schul- und Elternkontakte, Arzttermine, Intensivgespräche etc.

Es ist uns wichtig, dass die Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften auf der Grundlage eines fachlichen, wie menschlichen Konsens funktioniert.

8.1.9 Umgang mit Krisen/Umsetzung Schutzauftrag nach §8a SGB VIII

Im Sinne des Schutzauftrages für unsere Kinder und Jugendlichen pflegen wir einen transparenten und konsequenten Umgang mit besonderen Vorkommnissen. Dazu zählen insbesondere:

  • Schädigungen an Leib und Leben der betreuten Kinder/Jugendlichen – innerhalb und außerhalb der Einrichtung;
  • Sexueller Missbrauch/sexuelle Gewalt/sexuelle Übergriffigkeiten, Gewalt durch Mitarbeiter/-innen gegenüber Kindern und Jugendlichen;
  • Sexueller Missbrauch/sexuelle Gewalt/schwere Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen untereinander;
  • durch Kinder/Jugendliche verursachte Schäden an Leib und Leben der Mitarbeiter/-innen der Einrichtung;
  • Straftaten von betreuten jungen Menschen;
  • Begründeter Verdacht einer strafbaren Handlung durch Mitarbeiter/-innen sowie eine rechtskräftige Verurteilung, soweit sie Auswirkung auf den Erziehungsauftrag haben;
  • Massive Beschwerden von Personensorgeberechtigten, Familienangehörigen oder den Kindern/Jugendlichen selbst;
  • Katastrophen oder katastrophenähnliche Ereignisse
  • Entweichungen, die länger als 48 Stunden andauern.

Mitarbeiter, die Kenntnis von einem besonderen Vorkommnis erlangen, sind verpflichtet dieses zu melden und zu dokumentieren sowie die am Hilfeprozess Beteiligten, insbesondere Angehörige und das zuständige Jugendamt darüber zu informieren. Die Einrichtungsleitung stellt mittels einer ständigen telefonischen Erreichbarkeit sicher, dass im Krisenfall die sozialen Fachkräfte vor Ort schnell und wirkungsvoll unterstützt werden. Jugendamt und Herkunftssystem werden im Krisenfall über alle aktuellen Entwicklungen informiert.

Über die Tagesdokumentation hinaus erfolgt eine Information an die Einrichtungsleitung. Sofern noch nicht geschehen werden o.g. Vorfälle zur Anzeige gebracht. Als betriebserlaubnispflichtige Einrichtung erfolgt unverzüglich eine schriftliche Meldung an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Hannover. Gemäß den Vorgaben der Heimaufsicht hat der Einrichtungsträger folgende umfassenden Angaben schriftlich mitzuteilen:

  • ausführliche Darstellung des Sachverhaltes,
  • Angaben über erfolgte, eingeleitete und/oder vorgesehene Maßnahmen,
  • Angaben darüber, ob die beteiligten Kinder/Jugendlichen zum Vorkommnis gehört wurden,
  • Angaben darüber, ob eine Information an Eltern/Vormund und fallzuständiges Jugendamt erfolgte,
  • Angaben über andere, mit der Bearbeitung befasste Behörden sowie Angaben zu weiteren relevanten Informationen, wie zum Beispiel Öffentlichkeitswirksamkeit.

Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass die Fachkräfte in der Einrichtung den Schutzauftrag nach § 8 a Abs. 1 SGB VIII in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen.

Wir sind gerade dabei, zwei Pädagogische Fachkräfte zu einer insoweit erfahrenen Fachkraft ausbilden zu lassen. Momentan greifen wir extern darauf zurück. Es wurde mit dem Landkreis Celle eine §8a Vereinbarung abgeschlossen.

Insbesondere haben die Fachkräfte die Verpflichtung, bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken, wenn sie diese für erforderlich halten. Sie haben das Jugendamt zu informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen oder das Jugendamt für die Vermittlung der Hilfen zuständig ist, um die Gefährdung abzuwenden.

Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass er keine Personen nach § 72 a Satz 1 SGB VIII beschäftigt, indem er sich zu Beginn der Beschäftigung und danach regelmäßig (alle 2 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 (ab 01.05.2010 § 30a Abs. 1 Nr. 2 BZRG) vorlegen lässt.

In diesem Rahmen nimmt sie auch die Beratung und Begleitung gemäß § 8b SGB VIII in Anspruch.

Unter diesem Aspekt verschließen wir auch nicht die Augen vor dem Gebrauch bzw. Missbrauch von Substanzen, die ein Abhängigkeitspotenzial aufweisen. Neben den illegalen Drogen werden auch die einfacher zu erwerbenden Drogen Alkohol und Nikotin nicht verharmlost.

Teilweise haben unsere Kinder und Jugendlichen bereits Erfahrungen mit Suchtmitteln gemacht oder sind aus anderen psychosozialen Gründen anfälliger gegenüber einem potenziellen Missbrauch.

Von daher sind wir sensibilisiert für die latenten Gefahren und greifen im Bedarfsfall auf externe Hilfe von der Psychosoziale Beratungsstelle/Sozialpsychiatrischer Dienst der Diakonie in Celle zurück, die vielfältige Angebote aus dem Bereich der ambulanten Suchtkrankenhilfe wie zum Beispiel Beratung, Präventionsprogramme sowie die Vermittlung weiterer Hilfen vorhält.

Die Androhung und Ausübung von Gewalt oder anderen strafrechtlich relevanten Tatbeständen wird nicht toleriert und mit den jeweils gebotenen Konsequenzen bearbeitet. Bei der Umsetzung des Schutzauftrages zur Kindeswohlgefährdung orientieren sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dem nachfolgenden Handlungsschema und nutzen die Dokumentationsunterlagen (vgl. Anlage 1) zur Gefährdungseinschätzung.

8.1.10 Beendigung der Maßnahme

Die Beendigung einer Maßnahme hat erfahrungsgemäß viele Varianten. Wir legen besonderen Wert darauf, dass ein junger Mensch persönliche Begleitung erfahren kann, die auch über die

Betreuungszeit in der Einrichtung hinausgeht. Junge Erwachsene z.B. können Unterstützung bis hin zur Wohnungsfindung und deren Einrichtung erfahren.

Die auf Grundlage der Jugendhilfe aufgenommenen Bewohner verbleiben in der Regel bis zur Rückführung in das Herkunftssystems, dem Erreichen der Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der Schulpflicht in der Einrichtung.

Bahnt sich die Veränderung der Maßnahme an, weil die Ziele der Hilfe erreicht, diese aus pädagogischen Gründen nicht mehr umsetzbar erscheint oder nicht mehr gewünscht wird, sollen die erforderlichen Maßnahmen frühzeitig von allen Beteiligten der Hilfeplanung bearbeitet und vorbereitet werden. Die Partizipation der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und ihrer Eltern bzw. Personensorgeberechtigten auch bei einer Veränderung oder Beendigung der Hilfe werden ermöglicht und gefördert. Dabei kommt der Sicht des Kindes oder der Jugendlichen besonderes Gewicht zu.

Zeichnet sich ab, dass die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen innerhalb der Gruppe mit den internen Möglichkeiten nicht mehr „zum Wohle aller“ machbar sein wird, so ist die frühzeitige Hinzuziehung externer Fachkräfte, wie zum Beispiel der jugendpsychiatrischen Fachdienste und der Angebotsberatung der Jugendämter als besonderes Qualitätsmerkmal der Betreuung ggf. als Individuelle Sonderleistung sichergestellt.

Ziele dabei sind:

  • Vermeidung von Beziehungsabbrüchen
  • die Konstanz der Hilfen zur Erziehung
  • eine optimale Überleitung in eine andere Maßnahme oder
  • die vorbereitete Rückführung in das Herkunftssystem

Wird eine Weiterführung der Maßnahme in einer anderen Einrichtung gewünscht, arbeiten die Fachkräfte der Einrichtung auf Wunsch und auf Grundlage, der in der pädagogischen Arbeit gewonnenen Kenntnisse an der Bedarfsanalyse und für die Suche nach einer weiterführenden Maßnahme oder neuen Einrichtung mit. Die Einrichtung erstellt nach Beendigung der Maßnahme einen Abschlussbericht.

Ein abschließendes Hilfeplangespräch mit einem konstruktiv-kritischen Rückblick (Evaluation) aller an der Hilfeplanung Beteiligten auf die Durchführung der Hilfen ist erwünscht.

Die angemessene Verabschiedung des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen aus der Betreuung der Einrichtung wird nach Möglichkeit unter Einbeziehung des Herkunftssystems gestaltet. Dabei sollen die besonderen Wünsche der BewohnerInnen und der Kinder, Jugendlichen oder jungen Volljährigen Berücksichtigung finden.

Kontakte von ehemaligen BewohnerInnen nach Beendigung der Maßnahme zu den Fachkräften und BewohnerInnen der Einrichtung sind möglich. „Ehemalige“ sind gerngesehene Gäste bei uns.

8.1.11 Abbruch der Maßnahme

Ein Abbruch einer Maßnahme kann durch jeden Beteiligten veranlasst werden. Ein Abbruch weist auf eine Krisensituation hin. Durch Verhaltensweisen eines zu Betreuenden, welche durch die o.g. Ausschlusskriterien der Einrichtung gekennzeichnet sind, führen:

  • in minderschweren Fällen zu einer „Abmahnung“, welche dokumentiert und allen Beteiligten zur Kenntnis gebracht wird und
  • bei gravierenden Vorfällen zum sofortigen Abbruch der Maßnahme durch die Einrichtung unter Einbeziehung aller Verantwortlichen und werden dokumentiert.

Beifolgenden Vorkommnissen behalten wir uns eine vorzeitige Beendigung der Hilfemaßnahme vor:

  • fortgesetzte Ausübung oder massive Androhung von Gewalt gegen Mitbewohner oder Mitarbeiter
  • pathologischer Suchtmittelkonsum
  • manifeste dissoziale Verhaltensweisen (Diebstähle, Drogenhandel, Abgängigkeiten etc.)
  • keinerlei Mitwirkungsbereitschaft
  • anhaltende Verweigerung der Annahme von Vereinbarungen und Hilfen

Falls gewünscht, unterstützen wir in solchen Fällen das zuständige Jugendamt aktiv bei der Suche nach einer alternativen Unterbringungsmöglichkeit bzw. Hilfeangebot.

8.2 Gruppenübergreifende/-ergänzende Leistungen

8.2.1 Pädagogische Leistungen

Einige Instrumente der systemischen Familientherapie können und werden in den Einzelstunden und/oder in den Elterngesprächen angewandt, wie z.B. Genogrammarbeit und Familienaufstellungen. Im systemischen Arbeiten wird häufig anschaulich gearbeitet. So kann in einem Genogramm (grafische Darstellung familiärer Konstellationen) z.B. die Herkunftsfamilie bildlich dargestellt werden. Hierdurch werden Beziehungen und ggf. auch Beziehungsmuster deutlich, die bisher nicht bewusste Einflüsse auf ein als problematisch empfundenes Verhalten hatten.

8.2.2 Leitungs- und Verwaltungsleistungen

Die Heimleitung als Heilpädagoge repräsentiert und vertritt die Einrichtung nach außen. Nach innen trägt die Heimleitung dafür Sorge, dass im Zusammenwirken mit dem selbstverwalteten Kollegium die aufgeführten Leistungen strukturiert umgesetzt werden. Für die dafür notwendigen Verwaltungsleistungen werden Büroräumlichkeiten und Material nebst EDV-Anlage, Telekommunikationseinrichtungen und weitere erforderlicher Büroausstattung vorgehalten. Hierbei wird die Heimleitung von einer Verwaltungskraft, einem externen Steuerberatungsbüro und Rechtsberatung unterstützt.

Leistungen der Leitung und Verwaltung

  • Wahrnehmung der Leitungsfunktionen;
  • Koordination und Steuerung von Aufnahmen und Beendigungen der Hilfe, Hilfeplanung;
  • Personalführung und -steuerung;
  • strategische Personalentwicklung;
  • Konzeptionelle Weiterentwicklung aller Leistungen und Angebote;
  • Außenvertretung, regionale und überregionale Kooperation;
  • Sicherstellung der Finanzierung;
  • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und dem Spitzenverband;
  • Aufgaben im Rahmen der Qualitätsentwicklung: Aufbau, Umsetzung und Weiter-entwicklung;
  • Allgemeine Verwaltung;
  • Verwaltung der personalbedingten Angelegenheiten;
  • Verwaltung der Akten von Klienten und deren Angelegenheiten;
  • Rechnungswesen;
  • Öffentlichkeitsarbeit;
  • Erstellen des Dienst- und Stellenplans

8.2.3. Leistungen der Hauswirtschaft

Den Hauswirtschaftskräften obliegen die Planung, Besorgung, Lagerung von Nahrungsmittel und Zubereitung der Mahlzeiten. Zugleich sind sie verantwortlich für die Ausführung und Organisation von Reinigungsarbeiten der gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten, Umsetzung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften sowie Reinigung der regelmäßig anfallenden Wäsche. Hierfür werden alle erforderlichen Gerätschaften und Utensilien bereitgehalten bzw. angeschafft. Zur Wäschepflege stehen der Einrichtung Waschmaschine, Trockner und Bügeleisen zur Verfügung. Unter fachlicher Begleitung und Anleitung werden die jungen Menschen altersabhängig in die Wäschepflege mit einbezogen. Die Einrichtung ist in erster Linie für die Reinigung der Zimmer und Aufenthaltsräume des Wohnbereichs verantwortlich. Ein Ämterplan regelt die Reinigung bestimmter Bereiche.

8.2.4. Leistungen des Hausmeisters

Mit der Pflege, Instandhaltung und Reparatur der Haustechnik, der Beschaffenheit der Räumlichkeiten und des Inventars wird ein Hausmeister betraut. Soweit die vorgenannten Arbeiten nicht durch diese Hausmeisterstelle erledigt werden können, werden entsprechende Aufträge an Fachbetriebe vergeben. Zugleich ist die Hausmeisterstelle verantwortlich für die Pflege und Instandhaltung der Außenanlage einschließlich der Spielgeräte sowie für die Wahrnehmung der Wartung und Instandhaltung des Fuhrparkes. Für Letztgenanntes werden Kfz – Reparaturbetriebe in Anspruch genommen.

8.3 Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätsentwicklung

Qualität zu leisten, bedeutet für uns, unser Planen und Handeln darauf auszurichten, jeden jungen Menschen entsprechend seiner Situation und seinen Möglichkeiten individuell zu fördern und bei der Entwicklung seiner Ressourcen zu unterstützen. Alle MitarbeiterInnen arbeiten eng zusammen. Die Intensität des Austausches bewirkt ständiges Überdenken und Besprechen aller auftauchenden Probleme. Die Leitung organisiert die Qualitätsentwicklung und wertet sie halbjährlich aus.

Gewaltschutzkonzept

In unserer Einrichtung, in denen junge Menschen leben, betreut, beraten und begleitet werden, haben wir die Aufgabe, deren Rechte zu schützen. Der Schutz der persönlichen Rechte soll durch unser Schutzkonzept gelingen. Daher sind wir grade dabei ein Gewaltschutzkonzept auszuarbeiten Dieses soll dann implementiert und kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Unser Gewaltschutzkonzept sehen wir als Organisationsentwicklungsprozesse gehen dabei von ähnlichen Grundverständigungen aus:

  • die Betrachtung von Risiko- und Schutzfaktoren auf einer organisationalen Ebene
  • die Reflexion von Machtunterschieden und Machtasymmetrien
  • die Sicherstellung und die Stärkung höchstpersönlicher Rechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Bildung, Anhörung, Beteiligung und Beschwerde.
  • Partizipationsmöglichkeiten und Beschwerdemechanismen als zentrale Elemente

Schutzkonzepte meinen dabei ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Absprachen, Vereinbarungen sowie Kultur und Haltung einer Organisation. Sie umfassen folgende Bausteine:

  • Risiko- und Ressourcenanalyse
  • Prävention
  • Intervention
  • Aufarbeitung

Ein Sexualkonzept und eine Konzeption internes Beschwerdemanagement halten wir schon vor.

8.3.1. Qualitätsmanagement

  • Verschriftlichung der aktuellen Konzeption (inkl. Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards, Prozesse etc.)
  • jährliche Überprüfung der Konzeption
  • Umkonzeptionierung, wenn Bedarfe sich grundlegend ändern oder grundsätzliche Qualitätsmängel vorliegen
  • Dokumentation und Verschriftlichung von Zielen und Planungen, die sich aus der Hilfeplanung und Förderplanung ergeben
  • Einhaltung der Strukturqualität im Rahmen der Gesamtkonzeption und den Richtlinien der Betriebserlaubnis

Grundlage unserer Arbeit bilden die jeweiligen Hilfepläne (§36 SGB VIII). Um den Anforderungen und Zielen der pädagogischen Arbeit, den Erwartungen der Jugendämter und Sorgeberechtigten und den immer neuen Herausforderungen durch die Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden, gehören ständige interne und externe Weiterbildungen, regelmäßige Teamsitzungen, Fallbesprechungen und Supervisionen sowie die Mitwirkung in einrichtungsunabhängigen Fachgruppen und Arbeitsgemeinschaften zu unserem Standard. Darüber hinaus bemühen wir uns, aktuelle Themen der Jugendhilfe aufzugreifen und in unser Konzept aufzunehmen.

8.3.2. Qualitätsdialog

Der Qualitätsdialog gemäß Nds. Landesrahmenvertrag wird angestrebt

8.3.3. Supervision

Regelmäßige Gruppensupervisionen ermöglichen fundierte Reflexionsprozesse der Zusammenarbeit, der pädagogischen und therapeutischen Arbeit und der Auswirkungen der Arbeit auf den einzelnen Mitarbeiter. Im Rahmen der vereinbarten Entgelte werden i. d. R. Supervisionssitzungen des Gesamtkollegiums (davon ausgenommen sind die Zeiten der Schulferien) angeboten. Die Supervision wird von externen Supervisoren geleistet und findet 10-mal im Jahr für 1,5 Stunden statt. Praxiserfahrung und die Kenntnis des stationären Rahmens werden erwartet.

Zehn Mal im Jahr findet jeweils für 1,5 Stunden eine Fachberatung für das gesamte Team statt. Die fachliche Begleitung und Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte bei der Hilfe- und Erziehungsplanung sowie in Krisensituationen wird, soweit dies nicht im Rahmen der kollegialen Fachberatung erfolgen kann, durch Hinzuziehung externer Fachkräfte zu Beratungszwecken sichergestellt. Diese werden durch ausgebildete Pädagogische, Sozialpädagogische und Psychologische Fachkräfte ausgeführt.

8.3.4. Teamsitzungen

Während der Schulzeit findet einmal wöchentlich für 1,5 Stunden eine Teambesprechung statt, an welcher alle beteiligten Mitarbeiter sowie die Leitung teilnimmt. Zusätzlich dazu findet einmal im Monat eine Teamsitzung statt. In dieser Zeitintensiven Teamsitzung sollen, wenn möglich alle pädagogischen Fachkräfte, sowie die Leitung anwesend sein.

8.3.5. Übergabebesprechung

Im Rahmen der Übergabe findet bei Mitarbeiterwechsel eine Übergabebesprechung mit Darstellung der aktuellen Situation des Hauses, besonderen Ereignissen und zukünftig zu beachtenden Notwendigkeiten statt.

8.3.6. Fortbildung

Entsprechend der differenzierten Aufgabenstellung der stationären Erziehungshilfe werden externe Weiterbildungen erwünscht, sowie weitere berufliche Qualifikationen der Mitarbeiter unterstützt und sie zur laufenden Fort- und Weiterbildung angeregt. Dafür werden jeder Mitarbeiterin/jedem Mitarbeiter eine entsprechende Dienstbefreiung und Vertretung angeboten. Diese umfassen mindestens 3 Tage je Mitarbeiter

Den Mitarbeitern werden alle relevanten Fort- und Weiterbildungsprogramme zugänglich gemacht. Es wird von ihnen erwartet, dass sie neue Kenntnisse ihren Kollegen vorstellen und in ihre Arbeit einbringen. Fortbildung findet auch in Form von Inhouse-Veranstaltungen mit externen Fachleuten statt.

8.3.7. Dokumentation

Interne Dokumentation und Berichtswesen

Für jedes Kind/Jugendlichen wird eine persönliche Akte in Papierform geführt. Pädagogische Mitarbeiter(innen) haben zu jeder Zeit Zugang zu den Akten. Die Führung der jeweiligen Akte obliegt den jeweiligen Bezugserzieher(n)(innen). Absprachen, Schutzpläne, Zielvereinbarungen oder auch besondere Vorkommnisse werden entsprechend dokumentiert und abgeheftet. Gezielte Beobachtungen anhand spezieller Beobachtungsbogen werden durchgeführt und dokumentiert. Die erfassten Daten dienen als Grundlage für die weitere Planung bzw. den einzelnen Zielvereinbarungen.

Die Öffentlichkeitsarbeit wird durch Bereitstellung einer Internetseite gewährleistet. Über die Homepage können Informationen und aktuelle Daten durch öffentliche Träger, Eltern oder auch Jugendliche selbst abgerufen werden.

8.3.8. Evaluation

Die kontinuierliche Reflektion des Hilfeverlaufes (Fallbesprechungen) und die Betreuungsplanung finden in den wöchentlichen Teambesprechungen mit jeweils 1,5 Stunden und in der monatlichen „großen“ Teamsitzung mit jeweils 30 Stunden statt. Dies sichert die verantwortungsvolle Beteiligung aller Fachkräfte der Einrichtung an den Entscheidungsprozessen. Die dabei ausgeübte kollegiale Fachberatung und Reflektion ist ein wichtiger Baustein der Qualitätsentwicklung. Die Ergebnisse werden dokumentiert.

8.3.9. Sonstiges

Kooperation und Vernetzung

Vielfältige Problemlagen brauchen vielfältige Lösungen. Wichtig und unverzichtbar ist dabei die gute Vernetzung und Kooperation mit unterschiedlichen Kooperationspartnern. Dazu gehören z.B.: die Jugendämter, das Landesjugendamt, die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Ameos Klinik in Hildesheim, die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter, die Schulen im Landkreis Celle, die Bildungsträger der überbetrieblichen Ausbildungen, die Sucht- und Drogenberatungsstellen sowie die verschiedenen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern und -psychotherapeuten.

Im Sinne einer sozialräumlichen Orientierung entwickelt, fördert und pflegt die Einrichtung dem Bedarf entsprechende Formen der Kooperation und Vernetzung mit Personen und Einrichtungen des sozialen Umfeldes (zum Beispiel Nachbarn, Schulen, Vereinen, anderen Träger der Jugendhilfe), durch die die Integration und Teilhabe der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen gefördert wird.

Haus Nimmerland ist als freier Träger der Jugendhilfe Mitglied im VPK Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe Niedersachsen e. V. und in den entsprechenden Fachgruppen vertreten und auch überregional vernetzt und im fachlichen Austausch.

8.4 Strukturelle Leistungsmerkmale

8.4.1. Betreuungszeiten

Die Betreuung findet werktags in der Schulzeit sowie an Wochenenden und in den Ferien wie folgt statt:

193 Schultage

von Uhr bis Uhr Betreuungskräfte Betreuungsstunden
06:00 11:30 1 5
11:30 12:30 2 2
12:30 14:30 4 16
14:30 20:00 3 15
20:00 21:00 2 2
Nachtbereitschaft
20:30 06:30 1 8

172 Schulfreie Tage / Wochenende

von Uhr bis Uhr Betreuungskräfte Betreuungsstunden
06:00 10:00 1 2
10:00 12:30 1 2,5
12:30 18:30 3 13,5
18:30 21:00 2 5
Nachtbereitschaft
20:30 10:30 1 8

Die wöchentliche Arbeitszeit in unserer Einrichtung beträgt 40 Stunden. Die Darstellung der Personalausstattung erfolgt auf Vollzeitbasis und legt eine Vollauslastung zugrunde.

Leitung und Verwaltung

Leitung und Geschäftsführung, Heilpädagoge 70% Vollzeit analog TVöD-SuE / EG S14
Stellv. Leitung. Erzieherin 20% Vollzeit analog TVöD-SuE / EG S9
Verwaltungskraft 20% Vollzeit analog TVöD-VKA / EG E6

Sozialpädagogische Fachkräfte

Heilpädagoge 30% Vollzeit analog TVöD-SuE / EG S11
Sozialpädagoge 100% Vollzeit analog TVöD-SuE / EG S11
Erzieher 80% Vollzeit analog TVöD-SuE / EG S9
Erzieher 100% Vollzeit analog TVöD-SuE / EG S8
Erzieher 100% Vollzeit analog TVöD-SuE / EG S8
Erzieher 100% Vollzeit analog TVöD-SuE / EG S8
Erzieher 50% Vollzeit analog TVöD-SuE / EGS8
Erzieher 50% Vollzeit Nachtbereitschaft analog TVöD-SuE / EGS8
Erzieher 50% Vollzeit Nachtbereitschaft analog TVöD-SuE / EGS8

Wirtschaftsbereich

Hauswirtschafterin / Diätassistentin 50% Vollzeit TVöD-E / EG E6
Reinigungskraft 50% Vollzeit TVöD-E / EG E3
Hausmeister 25% Vollzeit TVöD-E / EG E3

Duales Studium

Sozialpädagogik Studentin ³ 50% Vollzeit TVöD-SuE / EG S3

³ Unsere Einrichtung hat 1 Platz für Studenten im dualen Studium (Studiengang: Sozialen Arbeit). Die durchschnittliche wöchentliche Praxiszeit innerhalb der Vorlesungszeit beträgt 20 Stunden, die Verteilung der Praxiszeit richtet sich nach dem gewählten Zeitmodell.

Diese Stelle wird nicht im Rahmen des Stellenplans beschäftigt!

8.4.3 Räumliche Gegebenheiten/sächliche Ausstattung

Räumlichkeiten

Unser Haus ist ein großes, renoviertes niedersächsisches Bauernhaus. Die Gesamtwohnfläche beläuft sich auf ca. 600qm.

1.Stock:

Die Kinderzimmer gliedern sich in 9 Einzelzimmer mit durchschnittlich 13qm auf. Die Jahre haben gezeigt, dass der Wunsch nach einem Doppelzimmer immer vorrangig bei den Kindern und Jugendlichen war und ist. Wenn der Wunsch seitens der Kinder und Jugendlichen besteht, wird es geprüft und durch ein Probewohnen geschaut, ob dieses von unserer Seite aus keinen Bedenken gibt.

Wobei das Einzelzimmer jederzeit freigehalten wird, falls es mit dem Zusammenleben im Doppelzimmer nicht funktionieren sollte. Alle Zimmer sind mit Waschbecken ausgestattet. Außerdem befinden sich in diesem Stockwerk 1 Mädchen Badezimmer mit Badewanne/Dusche und Toilette und ein Jungen Badezimmer mit 2 Duschen und zwei abgeteilte Toiletten.

Im Erdgeschoß befinden sich die Wohn- und Wirtschaftsräume:

1 großes Wohnzimmer, 1 Esszimmer, 1 Kamindiele, 1 Hausaufgaben-/Gesellschaftszimmer, 1 Küche, 1 Kühlraum, 2 Wirtschaftskammern, 1 Badezimmer mit Dusche/WC, 1 Heizungsraum, 2 Wirtschaftsräume, 1 Garderobenzimmer

Im Obergeschoß befinden sich: 1 Büro, 1 Konferenz-/PC Raum, 1 Bereitschaftszimmer,

1 Badezimmer mit Dusche

Das Grundstück um das Haus beträgt ca.2000qm, der Garten ist parkähnlich angelegt mit Obstbäumen und einem kleinen Gemüsegarten. Der Rest des Gartens ist voll auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zugeschnitten. Es befinden sich diverse Spielgeräte darauf, wie unter anderem eine Schaukel, Wippe, Spielhaus und ein Trampolin.

Das Haus und Grundstück sind gemietet, es besteht ein langjähriger Mietvertrag.

Fuhrpark

Es stehen für das Haus: 1 Bus, 2 PKW sowie zwei Anhänger zur Verfügung.

Sonstiges

Für die Verwaltung stehen drei, für die Kinder und Jugendlichen ein PC bzw. Laptop mit Internetzugang zur Verfügung.

Für die Kinder und Jugendlichen werden Spiel- und Sportgeräte im Außenbereich, im Innenbereich Spiele, Turngeräte und Kicker sowie moderne Medien (Fernseher, Spielkonsole etc.) bereitgehalten.

8.5 Sonderaufwendungen im Einzelfall

Pauschalisierte Sonderaufwendungen im Einzelfall sind entsprechend des auf der Grundlage des §78ff SGB VIII geschlossenen Nds. Rahmenvertrages im dort unter §5 Abs. 1 unter Anlage 2 aufgeführten Umfrage berücksichtigt und in der Erziehungspauschale enthalten.

Nicht in der Erziehungspauschale enthalten sind:

  • Taschengeld
  • Erstausstattung Bekleidung
  • Erstausstattung bei der Aufnahme
  • Fahrtkosten für Familienheimfahrten, die über den in Anlage 8 des Nds. Rahmenvertrages genannten Bereich und Häufigkeit hinausgehen
  • Verselbständigungshilfen vor Beendigung der Maßnahme (Einrichtungskosten und Mietsicherheit)
  • Übernahme von Kosten in Kindertagesstätten und Schulgeld beim Besuch von freien Schulen
  • Leistungen nach §40 SGB VIII
  • Transportleistungen / Heimfahrt

Für alle erforderlichen Fahrten stehen der Einrichtung ein Kleinbus und ein PKW zur Verfügung. Alle im Hilfeplan vereinbarten Heimfahrten, die über die Rahmenvereinbarung hinausgehen, werden gesondert abgerechnet.

II Individuelle Sonderleistungen

1. Angebotene individuelle Sonderleistungen in Abgrenzung zu den Grundleistungen

Anspruch der Einrichtung ist es, mit der stationären Grundleistung vollständig den notwendigen Erziehungs- und Förderbedarf des jeweiligen Kindes, Jugendlichen und jungen Volljährigen abzudecken. Im Einzelfall kann es aus fachlichen Gründen notwendig sein, zusätzlich zur Grundleistung bestimmte und maßgeschneiderte individuelle Sonderleistungen im Hilfeplan zu vereinbaren. Sie können auch durch Einbindung externer Fachkräfte zeitnah organisiert werden.