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Gruppenbezogene Leistungen

1 Aufnahmeverfahren

  • Zusendung von Anamnesematerial der Jugendämter (Berichte von Kindergärten, Schulen, evtl. Helfern wie Ärzte, Psychologen, Therapeuten, Fallkonferenzen der Jugendämter)
  • Analyse der Lebensgeschichte und der aktuellen Situation der Kinder und Jugendlichen unter der vom Jugendamt bereitgestellten Unterlagen
  • Kennenlerngespräche mit dem Kind/Jugendlichen, der Herkunftsfamilie und /oder dem vorher zuständigen Betreuer bei uns im Haus oder am derzeitigen Lebensort des Kindes/Jugendlichen
  • Besuch bei uns im Haus des Kindes/Jugendlichen (mit Jugendamt, Betreuer, Sonstigen) um gegenseitiges Kennenlernen möglich zu machen und Endscheidungen fällen zu können.
  • Reflexionsgespräch im Team über die Möglichkeit einer erfolgversprechenden Arbeit mit der Familie und dem Kind/Jugendlichen
  • Entscheidungsfindung aller Parteien
  • Festlegen eines Aufnahmetages, der dann besonders gestaltet wird
  • Erstellung eines Hilfeplanes in den ersten Wochen, der eine Weiterentwicklung des bestehenden Hilfeplanes des Jugendamtes ist

2 Hilfeplanung

Die Hilfeplanung findet nach den Vorgaben des Jugendamtes (Standard) statt. Die Überprüfung ist somit in der Regel halbjährlich durchzuführen und wird im Vorfeld durch einen Entwicklungsbericht, die letzten Zeugnisse, der Benennung von Zielen und deren Umsetzungsmethodik vorbereitet.

Am Hilfeplangespräch nehmen neben dem Kind/Jugendlichen die Eltern/-teile/Sorgeberechtigten und ein Vertreter des Jugendamtes teil, sowie die Heimleitung und ergänzende MitarbeiterInnen.

3 Erziehungsplanung

Umgesetzt wird der Hilfeplan in der Planung des gesamten Teams in den Fallkonferenzen und/oder wöchentlichen Mitarbeitergesprächen und führt zu einer lebensfähigen Erziehungsplanung. Ziele werden konkret umgesetzt und überprüft.

Die Hilfe wird besprochen, organisiert und mit dem Kind/Jugendlichen reflektiert und weiter entwickelt.

4 Alltagsgestaltung

Familienorientierter Ablauf des Regel- und Tagesablaufes unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse aller Beteiligten und Einbeziehung der Hausregeln.

  • Wecken der Kinder/Jugendlichen frühzeitig vor dem Kindergarten / Schule / Ausbildung
  • Gemeinsames Frühstück
  • Schulweg mit dem Fahrrad oder dem Schulbus, Begleitung von Kindergartenkindern und Erstklässlern.
  • Gemeinsames Mittagessen
  • „Mittagspause“ der Kinder/Jugendlichen
  • Besprechung der Mitarbeiter, weitere Planung des Tages
  • Hausaufgabenzeit / Schulnachbereitung (Lernen für Klausuren, Nachhilfe, Schulförderung)
  • Tierpflege
  • Freizeit ( Hobbys, Vereine, Verabredungen, gemeinsames Tun am Haus oder Garten, usw.)
  • Gemeinsames Abendbrot
  • Beginn des Abends (Sport, Medien, je nach Alter Verabredungen, Vorlesen, Spielen, Hauswirtschaft aller, Reflektionsgespräche)
  • Altersgestaffelt gehen alle zu Bett bis 22.00 Uhr, ab 23.00 komplette Nachtruhe. Am Wochenende und in den Ferien können sich die Zeiten auch mal nach hinten verschieben.
  • Samstags ausschlafen, verschiedene Freizeitaktivitäten, 1 Stunde Haus- und Hofarbeiten, Tierpflege, Fernsehen abends oder Kultur allgemein
  • Sonntags vormittags individuell gestaltbar (ausschlafen, Angebot zur Kirche zu gehen), gemeinsames Mittagessen, freie Zeit, Tierpflege, gemeinsames Abendessen, Fernsehen, Medien

5 Förderung der Persönlichkeitsentwicklung

Sozialkompetenzen

  • familienorientiertes Zusammenleben
  • Rücksichtnahme
  • Integration in die Dorf- und Schulgemeinschaft
  • Starkes Beziehungsangebot
  • Ressourcenorientierte und werteorientierte Erziehung
  • Klare Strukturen
  • Rollenverständnis erlernen
  • Erlebnisse schaffen

Kulturtechniken

  • Da Kinder und Jugendliche auch Zeitgenossen sind, erfahren sie aus Tageszeitung und Fernsehen die neuesten Nachrichten, um sich eine Meinung bilden zu können.
  • Kochen und Backen
  • Internetzugang
  • Andere Länder und Kulturen kennen lernen
  • Ausflüge in Museen, Theater, Musicals/Oper/Musikveranstaltungen

Motorische Fähigkeiten

  • Beitritt in Sportvereine
  • Therapeutische individuelle Angebote
  • Musik/Instrumente (auch Musikschule)
  • Reiten
  • Grobmotorische und feinmotorische Förderung im Alltag integriert
  • Zahlreiche Outdooraktivitäten
  • Regelmäßiges schwimmen gehen
  • Lebenspraktische Fähigkeiten
  • Erweiterung von lebenspraktischen Fähigkeiten wie z.B. Umgang mit Geld, Zimmerordnung, Körperhygiene
  • Förderung der Handlungskompetenzen und Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen durch eine aktive Teilnahme an hauswirtschaftlichen und handwerklichen Tätigkeiten
  • Koch- und Backangebote
  • Bastel- und Werkangebote
  • Gemeinsam Bekleidung einkaufen unter Berücksichtigung und Geschmack des Kindes/Jugendlichen
  • Gartengestaltung, Nutzgarten und Obstbäume
  • Tierhaltung
  • Individuelle Freizeitgestaltung
  • Sport treiben in Gemeinschaft

Sonstiges

  • Gemeinsame Planung und Erleben von Freizeitaktivitäten und Ausflügen
  • Gemeinsame Planung der Ferien
  • Durchführung vom gemeinsamen Urlaub, Ferienmaßnahmen, externen Ferienfreizeiten
  • Teilnahme an Kursen auf dem Land und auch im Stadtgebiet

6 Gesundheitliche Vorsorge / medizinische Betreuung

  • Gesundheitsfürsorge
  • Gesundheitserziehung
  • Vermittlung von allgemeinen Hygienestandards
  • Regelmäßige ärztliche Kontrollen
  • Kontrollierte Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
  • Zusammenarbeit mit Ärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapeuten, Psychologen, Ergotherapeuten, Logopäden, usw.
  • Voruntersuchungen (U-Heft)
  • Zahnärztliche Prophylaxe

 

7 Bildung, Schule, Ausbildung / Art und Umfang der Unterstützung

  • Individuelle schulische Förderung
  • Regelmäßige Teilnahme an Elternsprechtagen und Elternabenden
  • Intensive Hausaufgabenbetreuung mit der Hinführung zum selbständigen Lernen
  • Regelmäßiger Kontakt zur Schule und den Lehrern
  • Bei Bedarf Hospitation in der Schule
  • Umsetzung von individuellen Absprachen, z.B. Hausaufgabenheft
  • Verhaltenstraining in der Schule durch Erstellen von Verhaltensverträgen (verhaltensmodifizierenden Maßnahmen)
  • Organisation von externer Förderung bei Kostenübernahme durch den Kostenträger
  • Unterstützung bei der Ausbildung
  • Berufsfindung gemäß der Neigung und Begabung des Jugendlichen
  • Kontakt zur Berufsschule und Ausbildungsstätte
  • Vermittlung bei evtl. auftretenden Problemen
  • Versorgung mit notwendigen Schulmaterial
  • Teilnahme an Ausflügen und ggf. Klassenfahrten (Bei Bedarf begleiten wir die Ausflüge)

8 Art und Umfang der Familienarbeit

Die überwiegend dysfunktionalen Strukturen der Herkunftsfamilien der Kinder und Jugendlichen machen im Hinblick auf eine mögliche Rückführung intensive Eltern- und Familienarbeit notwendig.

Während des Zusammenlebens im Haus Nimmerland bleibt die Herkunftsfamilie bedeutsam. Auch wenn eine Reintegration zunächst nicht geplant oder auf Dauer nicht möglich sein wird, richtet sich die Eltern- und Familienarbeit auf eine Verbesserung des Kontaktes und der Beziehung zwischen dem Kind und seiner Familie. Entsprechend gestaltet sich der Kontakt des Kindes oder Jugendlichen zur eigenen Familie individuell unterschiedlich. Wenn auch nicht der Regelfall, so kann eine Rückkehr zu den Eltern im Einzelfall angebracht   sein und wird dementsprechend unterstützt. Die Arbeit mit den Eltern und Angehörigen ist ein fester Bestandteil des Konzeptes unseres Hauses. In Fällen, in denen die Kontakte zu den Eltern oder der Familie nicht mehr möglich sind, wird eine Bearbeitung dieser Realität gemeinsam mit der Fachberatung möglich gemacht.

Jugendhilfe ist heute Familienhilfe. Die Eltern und Familien der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen sind für uns immer beides: Hilfeempfänger und Helfer. Sie haben einen Anspruch auf „Hilfe zur Erziehung“, den sie bei uns einlösen und damit ein Recht darauf, eine möglichst hilfreiche

Unterstützung bei der Lösung ihrer familiären Probleme und Sorgen zu bekommen. Auf der anderen Seite läuft ohne den Einbezug der Eltern und Bezugspersonen und ihre verantwortliche Mitwirkung an der pädagogischen Arbeit mit ihren Kindern jeder Erziehungs- und Förderplan ins Leere. Übergeordnetes Ziel der Familien- und Elternarbeit ist für uns der Versuch, die grundlegenden gegenseitigen Beziehungsnotwendigkeiten und Beziehungsmöglichkeiten für Kind und Eltern zu klären und ohne Schuldzuweisung nach einer tragfähigen Entwicklungs- und Lebensperspektive zu suchen, die von der Familie, dem Kind oder Jugendlichen und den Helfern akzeptiert werden kann. Auf dem Weg zu diesem Ziel sind uns folgende Leitlinien für eine vertrauensbildende und effektive (Zusammen)-Arbeit mit den Familien hilfreich:

  • Unsere Informationspflicht gegenüber den Eltern wahrnehmen. Eltern haben ein Recht auf Information und auf Einblick in all das, was mit ihrem Kind bei uns geschieht. Transparenz schafft Vertrauen.
  • Sich der aktuellen Lebenssituation der Familie stellen und versuchen, diese mit ihren Augen zu sehen. Das heißt, die Sorgen und Probleme, so wie sie die Familie definiert, ernst nehmen.
  • Die Kräfte der Familie aktivieren und Möglichkeiten schaffen diese auszuprobieren und einzubringen. Damit die Eltern die Gewissheit haben, selbst etwas tun zu können.
  • Unsere Arbeit und Umfang umfasst im Wesentlichen:
  • Das Begleiten der Kinder/Jugendlichen zu den Eltern
  • Elterngespräche
  • Kontinuierliche Familienkontakte
  • Regelmäßige Telefonate zum Informationsaustausch
  • Besuchskontakte in der Einrichtung
  • Vorbereitung der Besuche unter Einbeziehung der Familie
  • Reflexion der Besuchskontakte, um die Erziehungskompetenz zu stärken
  • Anbieten von Alternativen zum Erziehungsverhalten
  • Krisenintervention bei den Eltern
  • Angebot der Mediation bei innerfamiliären Konflikten durch unseren Mediator
  • Gespräche auf der   Grundlage eines systemischen Ansatzes zum Abklopfen der Rückführungsmöglichkeiten
  • Hilfe bei der Durchführung von besonderen Wünschen der Eltern bei Besuchen
  • Vorstrukturierung von Besuchen der Kinder/Jugendlichen im elterlichen Haushalt durch intensive Gespräche
  • Nachbesprechung der Besuche (falls notwendig und/ oder vereinbart in Zusammenarbeit mit dem zuständigen JA-Mitarbeiter)
  • Stabilisierung und Aktivierung familiärer Ressourcen durch lösungsorientierte Gesprächsführung
  • Einbeziehung der Herkunftsfamilie entsprechend ihrer Ressourcen bei Entscheidungen, die den jungen Menschen betreffen
  • Teilnahme der Eltern an schulischen, sportlichen, kulturellen und religiösen Veranstaltungen ihrer Kinder

Die Arbeit wird ergänzt durch das Angebot, mindestens einmal alle sechs Wochen mit den Eltern ein Gespräch zu führen. Ziel der Gespräche ist es, gemeinsam lösungsorientierte Ansätze für die Zusammenarbeit und Förderung der Kinder und Jugendlichen zu erarbeiten. Diese Eltern- oder auch Familiengespräche können sowohl bei uns in der Einrichtung als auch im Elternhaus geführt werden. Für diesen Bereich wird geschultes Personal vorgehalten. In unserem Team arbeiten eine zertifizierte Kinder-, Jugend- und Familienberaterin und ein systemischer Familienberater und Mediator.

9 Beteiligung der jungen Menschen

  • Hilfeplanung
  • Erziehungsplanung, Ressourcenerweiterung
  • Individuelle, gemeinsame Zimmergestaltung
  • Alltagsbeteiligung dem Alter entsprechend
  • Selbständiges Einkleiden dem Alter entsprechend
  • Eigenverantwortung für ein Haustier
  • Altersgerechter Umgang mit Finanzen, Verwaltung des Taschengeldes
  • Mitspracherecht bei der Gestaltung des Essensplans
  • Tägliches Austauschen von Neuigkeiten bei den gemeinsamen Mahlzeiten

Es findet jede Woche eine „Familienkonferenz“ statt, an der alle Kinder und Jugendlichen teilnehmen. Dort wird dann die Woche reflektiert und die nächste Woche besprochen. Außerdem können dort alle möglichen Themen, Probleme und Wünsche angesprochen werden. Wenn es geht werden dann dort direkt z.B. die Probleme gelöst, Wünsche erfüllt oder Themen diskutiert. Was nicht auf dieser Familienkonferenz gelöst oder zu Ende bearbeitet werden konnte, wird dann schriftlich festgehalten und zeitnah gelöst. Und das Ergebnis wird dann auf der nächsten wöchentlichen Familienkonferenz bekannt gegeben. Es wird dort auch der Essensplan für die kommende Woche besprochen und Wünsche diesbezüglich berücksichtigt.

Die Familienkonferenz wird immer von einem Jugendlichen oder Kind geleitet. Falls erwünscht unterstützten wir natürlich den Leiter der Familienkonferenz.

Neue Fachkräfte werden auf die Umsetzung der Partizipation aufmerksam gemacht.

Die Partizipation wird mit allen Fachkräften erörtert und eine positive Grundeinstellung gefördert.

- Fortbildung

- Personalgespräche

- Dienstbesprechungen

- Supervision

Jeder Mitarbeiter soll als glaubwürdige Persönlichkeit wahrgenommen werden können. Eine verbindliche, vertrauensvolle und dynamische Beziehungsarbeit ist die Basis aller sozialen Entwicklungen und damit unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit jedes einzelnen Mitarbeiters. Jede Fachkraft ist für die Kinder und Jugendlichen im besonderen Maße verantwortlich und nimmt mit ihnen oder für sie grundsätzlich die wichtigen Termine wahr: Schul- und Elternkontakte, Arzttermine, Intensivgespräche etc.

Es ist uns wichtig, dass die Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften auf der Grundlage eines fachlichen wie menschlichen Konsens funktioniert.

Wir fördern die fachliche Weiterqualifikation durch Praxisberatung/Supervision und regelmäßige Fortbildung bei verschiedensten Anbietern.

Jeder soll sich planerisch und handlungskonsequent mit dem Ziel der stetigen Verbesserung engagieren.

10 Umgang mit Krisen/Umsetzung Schutzauftrag nach §8a SGB VIII

  • Individueller Umgang mit Krisen unter Einbeziehung der Heimleitung, Kollegen, Supervision, Mediation und Fachberatung
  • Austausch mit und Information des ASD-Mitarbeiters, Sorgeberechtigten und beteiligten Personen
  • Bei Bedarf: Hinzuziehen der Fachkraft nach §8a SGB VIII und ggf. Einleiten von entsprechenden Maßnahmen
  • Dokumentation
  • Zugriff für Mitarbeiter auf dem im Haus vorhandenen Verfahrensorder (Notfallordner)
  • Öffentlicher Aushang von externen Hilfemöglichkeiten mit Telefonnummer und Adresse (Jugendamt, Polizei, Seelsorge ) Die Heimleitung ist immer telefonisch für die Kinder/Jugendlichen erreichbar, wenn sie nicht im Haus ist.

Die Kinder und Jugendlichen können mit allen Problemen, Fragen und Sorgen jederzeit zu den Hauseltern kommen. Sollte es Probleme oder Sorgen geben, mit dem sie nicht zu den Hauseltern kommen möchten oder sogar mit den Hauseltern selber haben, können sie natürlich auch zu jedem anderen Mitarbeiter im Haus damit gehen. Sollte dies auch nicht in Frage kommen, weil es z.B. lieber anonym bleiben soll, gibt es im Haus einen Kummerkasten. Die Inhalte des Kummerkastens werden nicht in der Familienkonferenz besprochen, sondern die Leitung und die Mitarbeiter gehen individuell auf die aufgeschriebenen Probleme ein, und versuchen diese in einer für das Kind/den Jugendlichen angenehmen Situation zu klären.

Alle Arten von Beschwerden oder Krisen werden schriftlich dokumentiert und ausgewertet. Etwaige Lösungen werden besprochen, Ziele erarbeitet und diese schriftlich festgehalten und der Stand der Umsetzung wird dokumentiert.

Außerdem wird jedem Kind/Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, seinen Betreuer telefonisch zu kontaktieren, sollte das Kind/der Jugendliche Probleme mit der Einrichtung haben. Dazu wird dem Kind/Jugendlichen ein ruhiger Raum zur Verfügung gestellt, in dem es ungestört telefonieren kann.

 

11 Beendigung der Maßnahme

  • Rückführung in die Herkunftsfamilie durch vorheriges im Hilfeplan vereinbartes Training (häufigere Besuchskontakte dort, intensive Reflektionsgespräche mit den Elternteilen)
  • Weitervermittlung in Pflegefamilien oder andere Einrichtungen
  • Beratung und Unterstützung bei der Wohnungssuche und des Einrichten der Wohnung
  • Wir unterstützen die Jugendlichen darin, die bei uns erworbenen lebenspraktischen Fähigkeiten im Hinblick auf die Verselbständigung zu erreichen. Mit der Übertagung von altersentsprechend zunehmender Verantwortung wie z.B. Pflege der Wäsche, Planen, einkaufen und zubereiten von Mahlzeiten, Umgang mit Finanzen, usw.) Reflexion des selbständigen Handelns durch begleitende Gespräche, Beratungen und Unterstützung
  • Hilfestellung, Anleitung und Begleitung im Umgang mit Behörden, Vereinen, Schulen
  • Abbruch einer Maßnahme wegen unüberwindbarer Schwierigkeiten wie Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum oder Kriminalität
  • Abschlussbericht
  • Abgabe aller wesentlichen Papiere und Dokumente an den Jugendlichen oder seine Sorgeberechtigten
  • Benachrichtigung des sozialen Umfeldes (Vereine, Ämter, Bank)

Anschrift

nimmerland

Hinter dem Dorf 1, 29362 Hohne

05083 9120510

05083 912 6191

info@hausnimmerland.de

QR Visitenkarte

Einfach mit dem Smartphone scannen und in den Kontakten speichern:1465153788 3031

Wichtige Kontakte

Jugendamt Celle
Am Französischen Garten 3, 29221 Celle
05141 12560

Jugendamt LK Celle
Trift 26, 29221 Celle
05141 / 916 434

Telefonseelsorge
0800/111 0 111
0800/111 0 222
Anruf kostenfrei

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